Mietkompass › Vorlagen für Mieter
Untermietvertrag
Ein schriftlicher Untermietvertrag klärt Mietzins, Dauer, Kaution und Regeln. Er gehört auch als Beilage zum Gesuch an die Vermieterschaft.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor der Untermiete braucht es die Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 OR). Dafür gibt es das Gesuch um Untermiete.
- Die Kaution darf höchstens drei Monatsmietzinse betragen (Art. 257e OR).
- Ohne Abmachung gilt für möblierte Zimmer eine Kündigungsfrist von 2 Wochen auf Monatsende (Art. 266e OR), für Wohnungen 3 Monate.
- Die Untermiete endet spätestens mit dem Hauptmietvertrag.
Das steht in der Vorlage
- Parteien und Mietobjekt (Zimmer oder ganze Wohnung)
- Dauer: befristet oder unbefristet mit Kündigungsfrist
- Mietzins, Nebenkosten, Möbelzuschlag
- Kaution auf Mietkautionskonto
- Gebrauch, Hausordnung, Zustimmung der Vermieterschaft
- Rückgabe und Inventarliste